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Durch die ambulante Pflege erhalten Pflegebedürftige beispielsweise die Möglichkeit in der Nähe ihrer Familie oder engsten Vertrauten zu bleiben, da pflegerische sowie hauswirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen in der Regel im eigenen Umfeld erfolgen.
Zudem werden pflegende Angehörige durch einen ambulanten Pflegedienst in ihrem pflegerischen Alltag entlastet, sodass beispielsweise beruflichen oder privaten Verpflichtungen weiterhin nachgegangen werden kann.
Die ambulante Pflege sichert pflegerische Maßnahmen im häuslichen Umfeld
Zudem besteht Anspruch auf 40 Euro monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Primär sollen ambulante Pflegedienstleistungen ermöglichen, dass Betroffene in ihrem eigenen zu Hause gepflegt und medizinisch versorgt werden. Viele Personen bevorzugen es, ihr geliebtes und vertrautes Umfeld, auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit, nicht verlassen zu müssen. Demnach ist die Inanspruchnahme pflegerischer Maßnahmen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in den eigenen vier Wänden, eine ideale Alternative zu einer stationären Versorgung, beispielweise im Pflegeheim.
Wenn ambulante Pflegesachleistungen nicht vollends ausgeschöpft werden, so können in der Regel Differenzbeträge, im Rahmen des Umwandlungsanspruchs, für landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung des Alltags verwendet werden, wie z. B.:
In seiner unterstützenden pflegerischen Funktion übt ein staatlich anerkannter ambulanter Pflegedienst in der Regel folgende Tätigkeiten aus:
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen im Bereich der täglichen Hygiene wie zum Beispiel Zahnpflege und Körperreinigung, als auch Maßnahmen zur Erhaltung sowie Förderung der Mobilität.
Hilfe bei der Haushaltsführung in Form von Reinigung der Wohnung sowie Waschen von Kleidung als auch Einkaufen und Zubereiten von Lebensmitteln.
Hierunter fällt zum Beispiel die Gestaltung des Alltags eines Pflegebedürftigen oder auch Hilfe bei der Orientierung sowie die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.
Betroffene und Angehörige erhalten die Möglichkeit Unterstützung in pflegerischen Fragestellungen sowie in der Vermittlung Essenslieferungen oder Krankentransporten zu bekommen.
Pflegebedürftigen stehen grundsätzlich Sachgegenstände in Form von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung.
Andererseits kann zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes bzw. zur Sicherstellung eines ärztlichen Behandlungserfolgs die häusliche Krankenpflege verordnet werden:
Als Krankenkassenleistung gem. § 37 SGB V, bedarf es in Bezug auf die Inanspruchnahme der medizinischen Behandlungspflege einer ärztlichen Verordnung.
Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen aus der Pflegekasse ist, dass der Patient, vor Antragstellung, mindestens 2 Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt hat.
Grundsätzlich steht jedem gesetzlich Versicherten zu, einen ambulanten Pflegedienst- oder Betreuungsdienst zu engagieren. Um jedoch Anspruch auf eine Kostenerstattung seitens der Pflegekasse für ambulante Pflegedienstleistungen zu haben, muss in der Regel ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 vorhanden sein. Die Höhe der sogenannten Pflegesachleistungen für ambulante Zwecke ergibt sich aus der Höhe des zugewiesenen Pflegegrads.
Pflegegrad | Pflegesachleistung |
---|---|
1 | – |
2 | 724 € |
3 | 1.363 € |
4 | 1.693 € |
5 | 2.095 € |
Je nach Pflegegrad und Versorgungsart übernimmt die Pflegekasse in der Regel entsprechende Kosten bis zur Höchstgrenze. Für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung greift die Zuzahlungsregelung, sofern auf die Person anwendbar.
Damit entstehende Kosten in Bezug auf die pflegerischen Maßnahmen eines ambulanten Pflegedienstes erfasst und von der Pflegekasse erstattet werden, orientiert sich der Pflegedienst an einem Leistungskatalog, der von Bundesland zu Bundesland individuell ausgearbeitet ist. Dieser ist in pflegerische Leistungskomplexe unterteilt, in denen Tätigkeiten mit verschiedenen Punktzahlen bewertet sind. Aus den Versorgungsverträgen, zwischen Pflegediensten und Kostenträgern wurden den Punktewerten der einzelnen Leistungskomplexe nochmals monetäre Werte zugeteilt, aus den also hervorgeht: Wie viel die Punkte aus den einzelnen Leistungskomplexen in Euro wert sind bzw. von der Pflegekasse in der entsprechenden Höhe erstattet werden.
Die Gesamtpunktzahl der erbrachten Leistungen wird mit den vertraglich vereinbarten Punktwerten multipliziert, sodass sich daraus die wöchentlichen Kosten für die Inanspruchnahme des ambulanten Pflegedienstes ableiten lassen. Der Betrag, den der Versicherte für die ambulante Pflegedienstleistung letztlich selbst tragen muss, hängt von der Höhe des Pflegegrads ab, woraus sich entsprechende Leistungszuschüsse aus der Pflegeversicherung ergeben.
In diesen Fallbeispielen soll dargestellt werden, wie sich Kosten für ambulante Leistungen ergeben können.
Szenario 1: Kein Pflegegrad
Frau Müller hat keinen Pflegegrad, aber nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, besteht Pflegebedarf in Form von:
= 3.050 Punkte
Mittlerer Punktwert in €:
0,048 Euro
Kosten pro Woche (3.050 Punkte x 0,048 €)
= 146,40 Euro
Kosten pro Monat: (146,40 € x 4 Wochen)
= 585,60 Euro
Zuschuss Pflegekasse: (kein Zuschuss, da kein Pflegegrad)
= 0 Euro
Eigenanteil pro Monat:
= 585,60 Euro
Diesen Betrag muss Frau Müller selber tragen, da kein Zuschuss aus der Pflegeversicherung erfolgt, aufgrund des fehlenden Pflegegrades.
Im Rahmen des Entlassungsmanagements können verantwortliche
Krankenhausärztinnen und -ärzte Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Szenario 2: Pflegegrad 1
Herr Mustermann hat aufgrund einer geringen Beeinträchtigung bedarf an:
= 3.700 Punkte
Mittlerer Punktwert in €:
0,048 Euro
Kosten pro Woche (3.050 Punkte x 0,048 €)
= 177,60 Euro
Kosten pro Monat: (177,60 € x 4 Wochen)
= 710,40 Euro
Kosten pro Woche
= 125,00 Euro
Eigenanteil pro Monat:
= 585,40 Euro
Da Herr Mustermann Pflegegrad 1 vorweist, kann er hierzu seinen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich einsetzen.
Szenario 3: Pflegegrad 5
Herr Scholl ist vollkommen in seiner Mobilität und den kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt und somit bettlägerig, zudem erfolgt die Nahrungsaufnahme nasal und für die Entleerung der Blase bedarf es eines Katheters:
= 15.400 Punkte
= 1.430 Punkte
Gesamtpunktzahl: 16.830 Punkte
Mittlerer Punktwert in €:
0,048 Euro
Kosten pro Woche: (16.830 Punkte x 0,048 €)
= 807,84 Euro
Kosten pro Monat: (807,84 € x 4 Wochen)
= 3.231,36 Euro
Zuschuss Pflegekasse: (bei Pflegegrad 5)
= 1.995 Euro
Eigenanteil pro Monat: (3.231,36 € – 1.995 €)
= 1.236,36 Euro
Herr Scholl erhält aufgrund seiner sehr stark ausgeprägten Pflegebedürftigkeit einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.995 Euro und muss den Differenzbetrag in Höhe von 1.236,36 Euro für ambulante Dienste selbst tragen.
Exemplarisch können folgende Preise, je Stunde und Tätigkeit, für die ambulante Versorgung seitens eines Pflegedienstes erhoben werden:
Um eine bessere Übersicht für Ansprüche und Anträge zu erhalten, können sich Versicherte in der Regel in Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse wenden.
Des Weiteren bieten in der Regel Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte ebenfalls die Möglichkeit, Fragestellungen seitens pflegebedürftiger Person respektive dessen Angehörigen zu beantworten. Da die Antragsformulare auf den ersten Blick häufig kompliziert scheinen, empfiehlt sich hierzu die Inanspruchnahme entsprechender Hilfestellungen.
Fragen zu Leistungen in Bezug auf eine ambulante Versorgung seitens eines Pflegedienstes, können grundsätzlich bei einem solchen angefragt werden.
Häufige Fragen zu
Die ambulante Pflege unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige in ihrem Alltag, sodass z. B. die Organisation und Koordination von Pflegenden, Berufsleben und Pflege erleichtert wird, aber auch eine qualitative pflegerische Versorgung im eignen Umfeld sichergestellt wird.
Alle pflegebedürftigen Personen haben Anspruch auf ambulante Pflege, sofern kognitive sowie körperliche Beeinträchtigungen seitens MDK festgestellt wurden und somit Fremdhilfe benötigt wird.
Sach- und Geldleistung aus der Pflegeversicherung können für ambulante Zwecke genutzt werden. Beträge, die den gesetzlichen Zuschuss übersteigen, müssen grundsätzlich selbst getragen werden.
Der Antrag wird an die Krankenkasse gerichtet, da die Pflegekasse an die zuständige Krankenkasse des Versicherten gebunden ist. Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen aus der Pflegekasse ist, dass der Patient, vor Antragstellung, mindestens 2 Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt hat.
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