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Die Inhalte der sozialen Pflegeversicherung werden, seit der Einführung 1995, immer wieder angepasst oder um neue Gesetze erweitert. Um die Komplexität bei der Auseinandersetzung mit des Regelwerken zu reduzieren, empfiehlt es sich einen Überblick zu verschaffen, in Bezug auf die bedeutendsten Gesetze und Paragrafen aus der gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung.
Das Sozialgesetzbuch bildet das festgeschriebene Recht zur Sozialversicherung aller Bürger in Deutschland ab. Aus dem fünften Sozialgesetzbuch gehen die Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung hervor und in dem elften Sozialgesetzbuch sind die Bestimmung der sozialen Pflegeversicherung zusammengefasst.
Im Laufe des Jahres hat die soziale Pflegeversicherung neue Gesetze hinzugewonnen und wurde in einigen Aspekten sogar reformiert, was oftmals mit höheren Leistungsansprüchen oder neuen gesundheitsfördernden Versorgungsformen für Versicherte einherging.
Aus dem § 40 des elften Gesetzbuches geht hervor, dass Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld Anspruch auf 40 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben. Ihren Anspruch können Sie mit folgendem Klick beantragen: gratis Pflegepaket bestellen
Förderung der Versorgung von Menschen mit:
Durch:
Im Folgenden bilden wir einzelne Paragrafen aus dem elften und fünften Sozialgesetzbuch ab
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