Wichtige Gesetze
und Paragrafen

Die Inhalte der sozialen Pflegeversicherung werden seit der Einführung 1995, immer wieder angepasst oder um neue Gesetze erweitert. Um die Komplexität bei der Auseinandersetzung mit den Regelwerken zu reduzieren, empfiehlt es, sich einen Überblick zu verschaffen, in Bezug auf die bedeutendsten Gesetze und Paragrafen aus der gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung.

Gut zu wissen

Das Sozialgesetzbuch bildet das festgeschriebene Recht zur Sozialversicherung aller Bürger in Deutschland ab. Aus dem fünften Sozialgesetzbuch gehen die Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung hervor und in dem elften Sozialgesetzbuch sind die Bestimmung der sozialen Pflegeversicherung zusammengefasst.

Welche Gesetze sind für die Pflege relevant?

Im Laufe des Jahres hat die soziale Pflegeversicherung neue Gesetze hinzugewonnen und wurde in einigen Aspekten sogar reformiert, was oftmals mit höheren Leistungsansprüchen oder neuen gesundheitsfördernden Versorgungsformen für Versicherte einherging.

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Aus dem § 40 des elften Gesetzbuches geht hervor, dass Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld Anspruch auf 40 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben. Ihren Anspruch können Sie mit folgendem Klick beantragen.

JahrGesetzInhalt
2002PflegeleistungsgesetzFörderung der Versorgung von Menschen mit:
  • Demenz
  • psychischen und geistigen Erkrankungen


Durch:

  • Schaffung von Betreuungsangeboten
  • Förderung des sozialen Umgangs
2008Pflegeweiterentwicklungsgesetz
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung des Pflegesystems
  • U.a. werden alle 3 Jahre werden Pflegeleistungen an Lebenshaltungskosten angepasst
2012Familienpflegezeitgesetz
(FPfZG)
  • Möglichkeit zur temporären Reduzierung der Arbeitszeit um 50 % bei reduziertem Gehalt
2013Pflegeneuausrichtungsgesetz
(PNG)
  • Höherer Leistungsanspruch für Demenzkranke
  • Höherer Leistungsanspruch für psychisch und geistig Erkrankte
  • Erstmalige Gewährung der Verhinderungspflege
  • Staatliche Förderung privater Pflegeversicherung
2015Pflegezeitgesetz
(PflegeZG)
  • Entlastung von berufstätigen pflegenden Angehörigen
  • Kurzfristige Freistellung für bis zu 10 Tage
  • Vollständige Freistellung für bis zu 6 Monate
2015Pflegestärkungsgesetz I
(PSG I)
  • Ausweitung der Leistungen aus der Pflegeversicherung
  • Höhere Leistungsansprüche für Menschen mit Demenz
  • Erhöhung der Mittel für Umbaumaßnahmen
  • Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
2016Pflegestärkungsgesetz II
(PSG II)
  • Erhöhung der Leistungen aus der Pflegeversicherung
  • Einführung des Begriffs „Pflegebedürftigkeit“
  • Gleichstellung von Behinderten und Pflegebedürftigen
  • Ausbau von Leistungen für Demenzkranke
  • Verbesserung der Hilfestellung durch Pflegekassen
2016Hospiz –und Palliativgesetz
  • Anhebung der Tagessätze für die Palliativpflege um 25 %
  • Krankenkassen tragen 95 % der zuschussfähigen Hospizkosten
  • Sterbebegleitung als Bestandteil der Pflegeversicherung
2016Pflegestärkungsgesetz II
(PSG II)
  • Erhöhung der Leistungen aus der Pflegeversicherung
  • Einführung des Begriffs „Pflegebedürftigkeit“
  • Gleichstellung von Behinderten und Pflegebedürftigen
  • Ausbau von Leistungen für Demenzkranke
  • Verbesserung der Hilfestellung durch Pflegekassen
2017Pflegestärkungsgesetz III
(PSG III)
  • Erprobung neuer Beratungsmethoden und Strukturen
  • Errichtung von Pflegestützpunkten durch Kommunen
  • Vereinfachter Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung
  • Stärke Prüfung von vermeintlichem Abrechnungsbetrug
2019Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)
  • Stärkung des Pflegepersonals
  • Festlegung von Personaluntergrenzen in Einrichtung
  • Genehmigungsfreie Krankenfahrten für Pflegegrad 3-5
  • Betreuung von Pflegebedürftigen während Reha-Maßnahme von Angehörigen
2021Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)
  • Leistungsanspruch auf digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
  • Neues Verfahren zur Prüfung erstattungsfähiger DiPA´s
  • Erweiterung der Pflegeberatung um digitale Elemente
  • Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  • Ausbau der Telemedizin
  • Weiterentwicklung des E-Rezepts und elektronischer Patientenakte

Welche Paragrafen sollte man kennen?

Im Folgenden bilden wir einzelne Paragrafen aus dem elften und fünften Sozialgesetzbuch ab:

Wichtige Paragrafen im SGB XI

SGB: XI Bezeichnung Beschreibung
§ 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
  • Definition und Eingrenzung des Begriffs Pflegebedürftigkeit
§ 36 Pflegesachleistung
  • Finanzielle Unterstützung für Aufwendungen bspw. bei der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes
§ 37 Pflegegeld
  • Geldleistung für Pflegebedürftige, die durch Angehörige im häuslichen Umfeld gepflegt werden
§ 38 Verhinderungspflege
  • Zeitweilige Ersatzpflege, wenn pflegender Angehöriger verhindert ist
§ 40 Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung
  • Anspruch Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • Hilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
  • Zuschuss für Maßnahmen im Rahmen der Wohnraumanpassung
§ 42 Kurzzeitpflege
  • Überbrückende stationäre Pflege in besonderen Situationen, wie nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Höhere Leistungsansprüche für Menschen mit Demenz
  • Erhöhung der Mittel für Umbaumaßnahmen
  • Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
§ 43 Vollstationäre Pflege
  • Leistungsanspruch auf Pflege, Hilfe und Betreuung in einer stationären Einrichtung
§ 44 Pflegekurse
  • Pflegende Angehörige können kostenfreie Pflegekurse in Anspruch nehmen, um die pflegerische Kompetenzen anzueignen

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Wichtige Paragrafen im SGB V

SGB: XI Bezeichnung Beschreibung
§ 37 Häusliche Krankenpflege
  • Versorgung nach einem operativen Eingriff oder akuter Erkrankung in der häuslichen Umgebung
§ 37 b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • Stellt für unheilbar erkrankte Patienten kurative Maßnahmen sicher wie seelsorgliche Dienste oder psychosoziale Leistungen
§ 38 Haushaltshilfe
  • Inanspruchnahme einer Krankenkassen finanzierten Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen
§ 39 a Hospizleistungen stationär und ambulant
  • Bewilligung für die Unterbringung in einem Hospiz sowie die entsprechende Kostenübernahme
§ 39 b Hospiz und Palliativberatung
  • Umfassende und kostenlose Beratung durch Krankenkassen
§ 39 c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
  • Bis zu 4 Wochen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem operativen Eingriff, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen
§ 40 Leistungen zur medizinischen Reha
  • Bereitstellung ambulanter oder stationärer Maßnahmen bei vorliegenden Krankheitsbildern
§ 43 Pflegekurse
  • Pflegende Angehörige können kostenfreie Pflegekurse in Anspruch nehmen, um pflegerische Kompetenzen anzueignen
§ 119 b Ambulante Behandlung in stationären Einrichtungen
  • Pflegeheime verpflichten sich, eine umfassende und medizinische Versorgung zu gewährleisten
§ 132 g Pflegesachleistung
  • Umfassende pflegerische, medizinische oder palliative Unterstützung der Bewohner durch die stationäre Einrichtung

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