Leistungen
im Überblick

Viele Menschen sind sich dessen nicht bewusst, auf welche Leistungen sie eigentlich Anspruch haben, wenn es um die eigene Gesundheitsversorgung geht. Tritt plötzlich und unvorhersehbar eine Pflegebedürftigkeit ein und müssen Betroffene dadurch Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen, dann sollte man sich umso mehr mit entsprechenden Leistungsansprüchen auseinandersetzen.

Gut zu wissen

Gelten Personen gemäß SG als pflegebedürftig, so haben sie unter anderem Anspruch auf:

Leistungen aus der Pflegeversicherung

In der Regel haben Versicherte Anspruch auf verschiedene Versorgungsformen in Bezug auf die Pflege sowie Betreuung der eigenen Person. Der genaue Leistungsanspruch ist abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung eines Pflegebedürftigen und wird aus dem Pflegegrad ersichtlich, wobei die persönlichen Lebensumstände hierbei ebenfalls ein wichtiges Kriterium einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit bilden.

Gut zu wissen

Die Pflegekasse versucht in erster Linie eine ambulante Versorgungsform sicherzustellen, welche die Pflege in den eigenen vier Wänden umfasst. Oftmals übernehmen Angehörige oder Freunde die pflegerischen Tätigkeiten im Auftrag des Pflegebedürftigen.

Ambulante Pflegeleistungen

Die ambulante Pflege, auch unter dem Begriff häusliche Pflege bekannt, stellt eine pflegerische Versorgung in der eigenen privaten Umgebung sicher. Hierbei wird insbesondere Angehörigen und Nahestehenden die Möglichkeit geboten, ihren liebsten Vertrauten zu pflegen, während verschiedene unterstützende Leistungen und Hilfen aus der Pflegeversicherung zum Tragen kommen.

Betroffene einer Pflegebedürftigkeit haben hierbei grundsätzlich die Wahl zwischen:

Pflegegeld

Entscheiden sich Pflegebedürftige, dass Angehörige oder enge Vertraute die Pflege übernehmen sollen, so kann das sogenannte Pflegegeld gewährt werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad ab 2 besteht. Für mehr Informationen zum Thema Pflegegeld, dann klicken Sie hier.

Pflegegeld
Pflegegrad Betrag
1
2 316 €
3 545 €
4 728 €
5 901 €

Pflegedienst und Pflegesachleistung

Wenn die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder Nahestehende nicht sichergestellt werden kann, übernimmt ein ambulanter Dienst Maßnahmen der Grundpflege gem. SGB XI und der medizinischen Behandlungspflege gem. SGB V als auch diverse Betreuungstätigkeiten. Die Kosten trägt im Regelfall die Pflegekasse ab einem Pflegegrad 2. Für mehr Informationen zum Thema ambulante Pflege, dann klicken Sie hier.

Pflegesachleistung
Pflegegrad Betrag
1
2 724 €
3 1.363 €
4 1.693 €
5 2.095 €

Kombinationsleistung

Wenn einerseits das Pflegegeld und anderseits Pflegesachleistungen zeitgleich in Anspruch genommen werden, so spricht man von der sogenannten Kombinationsleistung. Ist dies der Fall, so minimiert sich das Pflegegeld anteilig um die Aufwendungen, die durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes entstehen. Für mehr Informationen zum Thema Kombinationsleistung, dann klicken Sie hier.

Verhinderungspflege

In manchen Fällen kommt es vor, dass pflegende Angehörige oder Nahestehende, durch Krankheit oder wegen Urlaub verhindert sind. Hierzu können Pflegebedürftige, die den Pflegegraden 2 bis 5 zugehörig sind, eine Ersatzpflege beauftragen, die bis zu 6 Wochen im Jahr die Verhinderungspflege übernimmt.

Entlastungsbetrag

125 Euro monatlich stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger bzw. Nahestehender sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung ihres Alltags zur Verfügung.

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Übernimmt ein Angehöriger die Pflege seines Liebsten in der häuslichen Umgebung, so zahlt die Pflegeversicherung unter anderem Beiträge zur Rentenversicherung.

Pflegekurse und Pflegeberatung

Jeder gesetzlich Versicherte hat, unabhängig, ob ein Pflegegrad besteht oder Leistungen schon beantragt wurden, gesetzlichen Anspruch auf eine gebührenfreie, professionelle und individuelle Pflegeberatung. Zudem stellt die Pflegekasse pflegenden Angehörigen kostenlose Schulungskurse zur Verfügung.

Vereinbarkeit und Pflege und Beruf

Der Gesetzesgeber schafft verschiedene Rahmen, damit berufstätige oder anderweitig beschäftigte Angehörige, die häusliche Pflege weitestgehend ohne Qualitätsverlust zeitgleich sicherstellen können. Hierunter zählen einerseits Freistellungen gemäß Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz und andererseits die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld.

Pflegehilfsmittel

Zum einen können Pflegebedürftige sogenannte technische Pflegehilfsmittel beantragen, wie z. B. Pflegebetten oder Lagerungsrollen, und zum anderen können sie die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Anspruch nehmen, unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die Kosten trägt in der Regel die Pflegekasse. Möchten Sie kostenfreie Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch bestellen, klicken Sie hier.
DocSani hilft Ihnen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel wahrzunehmen.

Stationäre Pflegeleistungen

Wenn Pflegebedürftige, aufgrund verschiedener Umstände, kurzzeitig oder über einen längeren Zeitraum auf die Unterbringung in einer stationären Einrichtung angewiesen sind, so trägt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen, einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gemäß SGB V. Der Leistungsanspruch gilt ab Pflegegrad 2, wobei Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ihren Entlastungsbetrag einsetzen können.

Betroffene einer Pflegebedürftigkeit haben hierbei explizit Anspruch auf folgende Leistungen:

Vollstationäre Pflege

Wenn die dauerhafte Unterbringung in einer vollstationären Unterkunft, wie zum Beispiel ein Pflegeheim, in Betracht gezogen wird, so kann der Anspruch aus der Pflegeversicherung auf vollstationäre Pflege ausgeschöpft werden. Für mehr Informationen zum Thema vollstationäre Pflege, klicken Sie hier.

Vollstationäre Pflege
Pflegegrad Betrag
1 125*
2 770 €
3 1.262 €
4 1.775 €
5 2.005 €

* bis zu 125 Euro monatlich einsetzbarer Entlastungsbetrag

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)

Die teilstationäre Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige nur zeitweise ,während des Tagesverlaufs, in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Dieser Leistungsanspruch kann in Form einer Tages- und Nachtpflegeangeboten werden. Für mehr Informationen zum Thema teilstationäre Pflege, klicken Sie hier.

Teilstationäre Pflege
Pflegegrad Betrag
1 125*
2 689 €
3 1.298 €
4 1.612 €
5 1.995 €

* bis zu 125 Euro monatlich einsetzbarer Entlastungsbetrag

Kurzzeitpflege

Sind Pflegebedürftige nur für einen begrenzten Zeitraum auf stationäre Pflege angewiesen, was beispielsweise in der Bewältigung von schwierigen Situationen oder ebenfalls nach einer Krankenhausbehandlung der Fall sein kann, so stehen ihnen Leistungen im Rahmen der sogenannten Kurzzeitpflege zu. Für mehr Informationen zum Thema Kurzzeitpflege, klicken Sie hier

Sonstige Leistungen

Neben den Leistungen, die wir bisher aufgeführt haben, können folgende Zuschüsse oder Hilfen gewährt werden:

Anpassung des Wohnraums

Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, kann die Pflegekasse Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad bis zu 4.000 Euro gewähren. Ziel solcher Maßnahmen ist die Sicherstellung der häuslichen Pflege in der eigenen Wohnumgebung sowie eine Erleichterung dieser, aber eine Überforderung der Pflegeperson zu vermeiden. Für mehr Informationen zum Thema Anpassung des Wohnumfelds, dann klicken Sie hier.

Alternative Wohnformen

Gegenwärtig entstehen immer mehr Pflegekonzepte, worunter beispielsweise Pflege-Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen oder das sogenannte Service Wohnen fallen. Hierzu gewährt der Gesetzesgeber verschiedene Modelle der Unterstützung sowie Entlastung in Form von Wohngruppenzuschlägen oder auch Anschubfinanzierungen. Für mehr Informationen zum Thema Alternative Wohnformen, klicken Sie hier.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro

Pflege: Leistungen im Überblick

In der folgenden Abbildung haben wir umfassend die wichtigsten Leistungen aus der Pflegeversicherung dargestellt:

WegweiserVorsorge

Nützliche und spannende Artikel zum Thema Vorsorge: