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Mittlerweile ein etablierter Begriff in der Pflegewelt, der immer häufiger auf Interesse bei pflegebedürftigen Personen im häuslichen Umfeld stößt. Vor Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuungskraft, empfiehlt es sich verschiedene Anbieter sowie Formen und Kosten zu vergleichen und zusätzlich zu prüfen, ob mögliche Zuschüsse seitens der Pflegekasse eventuell gewährt werden.
In der Regel meint man, wenn man von einer 24-Stunden-Pflege spricht, eine Rund-um-die-Uhr Betreuung im häuslichen Umfeld, durch eine geschulte Betreuungskraft. Häufig kommt es bei Vermittlungsagenturen zum Einsatz von sogenannten „polnischen Pflegekräften“, die aufgrund der geringen sprachlichen Barrieren sowie schnellen Verfügbarkeit, durch regionale Nähe, eine günstige Alternative darstellen. Diese kümmern sich dann über einen vereinbarten Zeitraum um das tägliche Wohlergehen des Pflegebedürftigen und übernachten meistens in einer separaten Räumlichkeit, sodass eine tägliche Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen gesichert werden kann.
In der Regel handelt es sich beim Konzept der sogenannten 24-Stunden-Betreuung um eine Pflegeform, in der die Pflege einer Person im häuslichen Umfeld nicht durch Angehörige oder Nahestehende durchgeführt wird, sondern durch geschulte Betreuungskräfte, die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen vor Ort beim Pflegebedürftigen, zum Erwerb des Lebensunterhalts, übernehmen.
Morgens | Mittags | Nachmittags | Abends |
---|---|---|---|
Hilfe bei der körperpflege | Medikamentengabe | Einkaufen & Kochen | Zubereitung Abendessen |
Hilfe beim Ankleiden | Haushaltswirtschaft | Pflegemaßnahmen | Vorbereitung des Bettes |
Organisation des Tages | Aktivierungs-Maßnahmen | Medikamentengabe | Pflegemaßnahmen |
A) Arbeitgebermodell: Hier ist der Pflegebedürftige sozusagen Arbeitgeber.
B) Die Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft.
C) Entsendemodell: Beauftragung einer Betreuungskraft über eine Vermittlungsagentur.
In ihrer Tätigkeitsausübung müssen sich Betreuungskräfte selbstverständlich an geltende deutsche Gesetzgebungen und Regularien halten.
Bei dieser rechtlich am einfachsten strukturierten Form, beschäftigt der zu Pflegende die Betreuungskraft im Privathaushalt und fungiert somit als Arbeitgeber. Die Zusammenarbeit und das Leistungsspektrum sind in der Regel in einem schriftlichen Vertrag verankert. Interessenten haben die Möglichkeit, folgende Wege für die Vermittlung zu nutzen:
In den meisten Fällen nutzt die Bundesagentur für Arbeit dieses Modell, um Interessenten sowie Betreuungskräfte zusammenzubringen. Zudem erfolgt häufig die Beschäftigung in einem sogenannten Tandemmodell, bei dem mehrere Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Betreuungskräften geschlossen werden, die sich in der täglichen Pflege abwechseln, um eine 24-Stunden-Betreuung auch gewährleisten zu können.
Ein weiterer positiver Aspekt dieses Modells bezieht sich auf den vollständigen Schutz der Betreuungskraft durch das Arbeits- und Sozialrecht.
Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz – EStG, können 20 % der Kosten und maximal 4.000 Euro im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass sowohl hauswirtschaftliche als auch pflegerische Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sind.
Bei diesem Modell wird eine Betreuungskraft durch eine Vermittlungsagentur zugewiesen. Beispielsweise sind polnische Pflegekräfte bei einem Dienstleister in Polen angestellt und werden durch eine Kooperation mit einer deutschen Vermittlungsagentur zum Pflegebedürftigen „entsendet“. Sozialabgaben und Steuern sind im jeweiligen Land der Entsendung durch den Arbeitgeber abzuführen, was zu einer Erleichterung für zu Pflegende sowie Angehörige führt. Auch hier wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, wobei in diesem Modell, Interessenten Mitspracherecht bei vertraglichen Vereinbarungen erhalten. Zudem ist die sogenannte A1-Bescheinigung notwendig, welche die Legalität des Arbeitseinsatzes nachweist.
Kosten variieren, je nach Modell, von Anbieter zu Anbieter und die Preise sind grundsätzlich höher, je ausgeprägter die Fähigkeiten und (Sprach-) Kenntnisse der Betreuungskräfte sind. Die meisten Angebote beginnen ab 2.000 Euro monatlich, wozu gegebenenfalls noch zusätzlich Reisekosten sowie Kosten für die Verpflegung hinzukommen.
Arbeitgebermodell | Gewerbetreibende | Entsendemodell |
---|---|---|
Direkte Anstellung im Haushalt | Betreuungskraft als Gewerbetreibende tatig | Betreuungskraft im Ausland angestellt |
Ab 4.500 Euro | Ab 1.800 Euro | Ab 2.000 Euro |
Monatliche Gehaltsauszahlung | Betreuungskraft erstellt monatlich eine Rechnung | Rechung durch Arbeitgeber im Ausland |
Kostenstelle | Summe |
---|---|
Kosten Betreuungskraft | 2.000 Euro |
Vermittlung/Anreise | 300 Euro |
Pflegegeld | -316 Euro |
Verhinderungspflege | -135 Euro |
Kurzzeitpflege | -67 Euro |
Steuererstattung | -100 Euro |
Summe 24h-Betreuung | 1.682 Euro monatlich |
Oftmals stoßen Interessenten einer 24-Stunden-Pflege auf rechtliche Bedenken, die einhergehen mit den unterschiedlichen Modellen dieser Pflegeform.
Einerseits gelten bei einem Arbeitnehmer-/Arbeitgeberverhältnis sämtliche Gesetze und Vorschriften im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes sowie der Arbeitszeit nach dem ArbZG und andererseits ist der in Deutschland geltende Mindestlohn ebenfalls zu berücksichtigen. Zusätzlich sind rechtliche Aspekte in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht zu beachten.
Dieses Modell ist vergleichsweise mit rechtlich größeren Hürden verbunden, da verschiedene vertragliche Regelungen Anwendung finden, die von einem herkömmlichen Arbeitsvertrag abweichen. Vielmehr wird ein sogenannter Dienstleistungsvertrag geschlossen, in dem die Rahmenbedingungen dieser Tätigkeit erfasst sind. Da es keine klare Trennlinie im Arbeits- und Sozialrecht gibt und zudem häufig der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit entsteht, empfiehlt es sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls Ratschläge seitens Hilfsstützpunkten einzuholen.
Hierbei fallen sozialversicherungspflichtige Rechtsvorschriften auf seitens des Auftraggebers weg, da die Betreuungskräfte in Osteuropa bei einem Pflegeunternehmen angestellt sind und eine gewöhnliche Tätigkeit in diesem Bereich regelmäßig ausüben. Wird beispielsweise eine Pflegekraft aus Polen nach Deutschland vermittelt, so ist diese Entsendung immer zeitlich auf maximal 24 Monate begrenzt und zudem die sogenannte A1 Bescheinigung eine große Grundvoraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme in Deutschland, weil dadurch sichergestellt ist, dass steuerrechtliche Vorgaben und Sozialversicherungspflichten im Entsendeland Anwendung finden.
Oftmals werden Betreuungskräfte durch die Agentur für Arbeit oder freigemeinnützige Träger wie die Caritas an Pflegebedürftige vermittelt. Dadurch fällt die Betreuungskraft unter den vollständigen Schutz des Arbeits- und Sozialrechts und zudem ist die zu Pflegende Person ebenfalls entlastet durch geringe bürokratische Hürden und Bedenken.
Zum Beispiel übernehmen Betreuungskräfte Hygienemaßnahmen, wie die Körperreinigung, oder sie kümmern sich um die Zubereitung von Mahlzeiten. 24h-Pflege ist im engeren Sinne vielmehr eine Betreuung mit Rufbereitschaft, die oftmals Maßnahmen aus der Grundpflege beinhaltet.
Je nach Modell liegen die Kosten zwischen 1.800 – 3.500 Euro, wobei gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge, Reisekosten und Vermittlungsgebühren zusätzlich übernommen werden müssen.
Die Pflegekasse gewährt grundsätzlich keinen Zuschuss für eine 24-Stunden-Pflege. Es können jedoch oftmals Pflegegeldleistungen oder Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Zudem profitieren Pflegebedürftige Personen hierbei durch mögliche steuerliche Vergünstigungen.
In den meisten Fällen handelt es sich um folgende Leistungen die teilweise auch unter die sogenannte Grundpflege fallen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/....
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/
Prof._Thu__sing_Ha__usliche_24_h_Betreuung_d
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files....
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/...
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