24-Stunden
Betreuung

Mittlerweile ein etablierter Begriff in der Pflegewelt, der immer häufiger auf Interesse bei pflegebedürftigen Personen im häuslichen Umfeld stößt. Vor Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuungskraft, empfiehlt es sich verschiedene Anbieter sowie Formen und Kosten zu vergleichen und zusätzlich zu prüfen, ob mögliche Zuschüsse seitens der Pflegekasse eventuell gewährt werden.

Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung?

In der Regel meint man, wenn man von einer 24-Stunden-Pflege spricht, eine Rund-um-die-Uhr Betreuung im häuslichen Umfeld, durch eine geschulte Betreuungskraft. Häufig kommt es bei Vermittlungsagenturen zum Einsatz von sogenannten „polnischen Pflegekräften“, die aufgrund der geringen sprachlichen Barrieren sowie schnellen Verfügbarkeit, durch regionale Nähe, eine günstige Alternative darstellen. Diese kümmern sich dann über einen vereinbarten Zeitraum um das tägliche Wohlergehen des Pflegebedürftigen und übernachten meistens in einer separaten Räumlichkeit, sodass eine tägliche Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen gesichert werden kann.

Was verbirgt sich genau dahinter?

Kurze Definition

In der Regel handelt es sich beim Konzept der sogenannten 24-Stunden-Betreuung um eine Pflegeform, in der die Pflege einer Person im häuslichen Umfeld nicht durch Angehörige oder Nahestehende durchgeführt wird, sondern durch geschulte Betreuungskräfte, die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen vor Ort beim Pflegebedürftigen, zum Erwerb des Lebensunterhalts, übernehmen.

Welche Leistungen umfasst 24h-Pflege?

Je nach vertraglicher Vereinbarung umfassen die Tätigkeiten einer Betreuungskraft im Wesentlichen die hauswirtschaftliche Versorgung und eine allgemeine Betreuung sowie pflegerische Maßnahmen im Rahmen der Grundpflege:
Maßnahmen im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege gemäß SGB V werden wiederum von examinierten Pflegekräften durchgeführt, da Betreuungskräften in der Regel die dafür benötigten Qualifikationen fehlen. 

Ist 24h-Pflege überhaupt möglich und zulässig?

In der Regel handelt es sich viel mehr um eine tägliche Betreuung sowie Durchführung häuslicher Pflegemaßnahmen im Rahmen täglicher Arbeitszeiten. Dabei werden ebenfalls Ruhezeiten der Betreuungskraft berücksichtigt sowie die Teilnahme an gemeinsamen Mahlzeiten angeboten, um Pausen als auch die maximale Wochenarbeitszeit, die hierzulande bei 60 Stunden liegt, zu wahren.
Der Ausdruck „24-Stunden-Kraft“ bezieht sich ebenfalls auf die vorteilhafte Rufbereitschaft, die oftmals als Serviceleistung angeboten wird.
 
Beispielhafte Tagesplanung: 
Morgens Mittags Nachmittags Abends
Hilfe bei der körperpflege Medikamentengabe Einkaufen & Kochen Zubereitung Abendessen
Hilfe beim Ankleiden Haushaltswirtschaft Pflegemaßnahmen Vorbereitung des  Bettes
Organisation des Tages  Aktivierungs-Maßnahmen Medikamentengabe Pflegemaßnahmen

Welche Modelle gibt es im Rahmen der 24h-Pflege?

Recherchiert man online unter dem Begriff, so erhält man zahlreiche Angebote verschiedener Dienstleister. Dabei unterscheiden sich die angebotenen Modelle weiterhin im Beschäftigungsverhältnis, welches sich im Wesentlichen folgendermaßen differenzieren lässt:

A) Arbeitgebermodell: Hier ist der Pflegebedürftige sozusagen Arbeitgeber.
B) Die Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft.
C) Entsendemodell: Beauftragung einer Betreuungskraft über eine Vermittlungsagentur.

In ihrer Tätigkeitsausübung müssen sich Betreuungskräfte selbstverständlich an geltende deutsche Gesetzgebungen und Regularien halten.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro

A) Arbeitgebermodell

Bei dieser rechtlich am einfachsten strukturierten Form, beschäftigt der zu Pflegende die Betreuungskraft im Privathaushalt und fungiert somit als Arbeitgeber. Die Zusammenarbeit und das Leistungsspektrum sind in der Regel in einem schriftlichen Vertrag verankert. Interessenten haben die Möglichkeit, folgende Wege für die Vermittlung zu nutzen:

 

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Freigemeinnützige Träger
  • Pflegeunternehmen und Vermittlungsagenturen

 

In den meisten Fällen nutzt die Bundesagentur für Arbeit dieses Modell, um Interessenten sowie Betreuungskräfte zusammenzubringen. Zudem erfolgt häufig die Beschäftigung in einem sogenannten Tandemmodell, bei dem mehrere Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Betreuungskräften geschlossen werden, die sich in der täglichen Pflege abwechseln, um eine 24-Stunden-Betreuung auch gewährleisten zu können.

Ein weiterer positiver Aspekt dieses Modells bezieht sich auf den vollständigen Schutz der Betreuungskraft durch das Arbeits- und Sozialrecht.

B) Beauftragung einer selbstständigen Betreuungskraft

Hierbei wird mit einer Betreuungskraft, die als selbstständige Gewerbetreibende fungiert, ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Dies bedeutet wiederum, dass, – im Gegensatz zu einem herkömmlichen Arbeitsvertrag – keine persönliche Abhängigkeit besteht, was Auswirkungen in Bezug auf die Arbeitszeitregelung sowie Pauseneinteilung hätte. Viele Betreuungskräfte stammen aus Osteuropa, sodass durch oftmals mangelnde Qualifikation die Tätigkeitsvoraussetzungen für den Heilberuf nicht erfüllt sind und somit der Begriff „hauswirtschaftliche Tätigkeit“ bevorzugt wird.

Hinweis

Zwar ist bei der Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft diese auch eigens verantwortlich, für die Einhaltung der gewerbe- und steuerrechtlichen Vorgaben, dennoch wird dieses Konzept häufig kritisch gesehen, da seitens des Auftraggebers, also dem Pflegebedürftigen, zwingend darauf zu achten ist, dass das Risiko einer sogenannten Scheinselbstständigkeit vermieden wird. Ansonsten führt dies gegebenenfalls zu einer nachträglichen Feststellung der Sozialversicherungspflicht, was einhergeht mit Beitrags- und Steuernachzahlungen. Zudem müssen osteuropäische Pflegekräfte auch eine A1 Bescheinigung vorweisen.

 

In der Regel wechseln sich selbstständige Pflegekräfte meistens alle drei Monate ab, um einerseits eine 24-Stunden-Pflege über einen längeren Zeitraum überhaupt gewährleisten zu können und andererseits eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, da Auftragnehmer üblicherweise mehrere Auftraggeber haben sollten.
Steuerliche Absetzbarkeit

Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz – EStG, können 20 % der Kosten und maximal 4.000 Euro im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass sowohl hauswirtschaftliche als auch pflegerische Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sind.

C) Entsendemodell

Bei diesem Modell wird eine Betreuungskraft durch eine Vermittlungsagentur zugewiesen. Beispielsweise sind polnische Pflegekräfte bei einem Dienstleister in Polen angestellt und werden durch eine Kooperation mit einer deutschen Vermittlungsagentur zum Pflegebedürftigen „entsendet“. Sozialabgaben und Steuern sind im jeweiligen Land der Entsendung durch den Arbeitgeber abzuführen, was zu einer Erleichterung für zu Pflegende sowie Angehörige führt. Auch hier wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, wobei in diesem Modell, Interessenten Mitspracherecht bei vertraglichen Vereinbarungen erhalten. Zudem ist die sogenannte A1-Bescheinigung notwendig, welche die Legalität des Arbeitseinsatzes nachweist.

Kosten 24-Stunden-Betreuung

Kosten variieren, je nach Modell, von Anbieter zu Anbieter und die Preise sind grundsätzlich höher, je ausgeprägter die Fähigkeiten und (Sprach-) Kenntnisse der Betreuungskräfte sind. Die meisten Angebote beginnen ab 2.000 Euro monatlich, wozu gegebenenfalls noch zusätzlich Reisekosten sowie Kosten für die Verpflegung hinzukommen.

Arbeitgebermodell Gewerbetreibende Entsendemodell
Direkte Anstellung im Haushalt Betreuungskraft als Gewerbetreibende tatig Betreuungskraft im Ausland angestellt
Ab 4.500 Euro Ab 1.800 Euro Ab 2.000 Euro
Monatliche Gehaltsauszahlung Betreuungskraft erstellt monatlich eine Rechnung Rechung durch Arbeitgeber im Ausland

Bezuschusst die Pflegekasse dieses Konzept?

In der Regel beteiligt sich die Pflegekasse nicht an den Kosten einer 24h-Pflege, dennoch können oftmals, in Kombination mit der Inanspruchnahme einer Betreuungskraft, Pflegesachleistungen beansprucht werden. Dennoch können Leistungen wie das Pflegegeld und gegebenenfalls Pauschalen für die Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege bezuschusst werden.

Beispielrechnung für den Pflegegrad 2

KostenstelleSumme
Kosten Betreuungskraft2.000 Euro
Vermittlung/Anreise300 Euro
Pflegegeld-316 Euro
Verhinderungspflege-135 Euro
Kurzzeitpflege-67 Euro
Steuererstattung-100 Euro
Summe 24h-Betreuung1.682 Euro monatlich

Rechtmäßigkeit

Oftmals stoßen Interessenten einer 24-Stunden-Pflege auf rechtliche Bedenken, die einhergehen mit den unterschiedlichen Modellen dieser Pflegeform.

Arbeitgebermodell

Einerseits gelten bei einem Arbeitnehmer-/Arbeitgeberverhältnis sämtliche Gesetze und Vorschriften im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes sowie der Arbeitszeit nach dem ArbZG und andererseits ist der in Deutschland geltende Mindestlohn ebenfalls zu berücksichtigen. Zusätzlich sind rechtliche Aspekte in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht zu beachten.

DocSaniCareBox

Kostenfrei ab Pflegegrad 1:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Selbstständige Pflegekraft

Dieses Modell ist vergleichsweise mit rechtlich größeren Hürden verbunden, da verschiedene vertragliche Regelungen Anwendung finden, die von einem herkömmlichen Arbeitsvertrag abweichen. Vielmehr wird ein sogenannter Dienstleistungsvertrag geschlossen, in dem die Rahmenbedingungen dieser Tätigkeit erfasst sind. Da es keine klare Trennlinie im Arbeits- und Sozialrecht gibt und zudem häufig der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit entsteht, empfiehlt es sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls Ratschläge seitens Hilfsstützpunkten einzuholen.

Entsandtes Betreuungspersonal

Hierbei fallen sozialversicherungspflichtige Rechtsvorschriften auf seitens des Auftraggebers weg, da die Betreuungskräfte in Osteuropa bei einem Pflegeunternehmen angestellt sind und eine gewöhnliche Tätigkeit in diesem Bereich regelmäßig ausüben. Wird beispielsweise eine Pflegekraft aus Polen nach Deutschland vermittelt, so ist diese Entsendung immer zeitlich auf maximal 24 Monate begrenzt und zudem die sogenannte A1 Bescheinigung eine große Grundvoraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme in Deutschland, weil dadurch sichergestellt ist, dass steuerrechtliche Vorgaben und Sozialversicherungspflichten im Entsendeland Anwendung finden.

Checkliste 24h-Pflege

  • Sind alle notwendigen und vertraglichen Dokumente vorhanden?
  • Sind die Voraussetzungen für eine Tätigkeitsaufnahme in Deutschland erfüllt?
  • Müssen arbeitsrechtliche Vorschriften und Sozialversicherungspflichten beachten werden?
  • Ist die A1 Bescheinigung vorhanden und sind ggf. gewerberechtliche Voraussetzungen erfüllt?
  • Sind Agenturen und Vermittlungsdienstleister zertifiziert bzw. seriös?
  • Ist ein deutlicher Rahmen in Bezug auf die Tätigkeit geschaffen worden?
Hinweis

Oftmals werden Betreuungskräfte durch die Agentur für Arbeit oder freigemeinnützige Träger wie die Caritas an Pflegebedürftige vermittelt. Dadurch fällt die Betreuungskraft unter den vollständigen Schutz des Arbeits- und Sozialrechts und zudem ist die zu Pflegende Person ebenfalls entlastet durch geringe bürokratische Hürden und Bedenken.

Häufige Fragen
24-Stunden-Pflege

Zum Beispiel übernehmen Betreuungskräfte Hygienemaßnahmen, wie die Körperreinigung, oder sie kümmern sich um die Zubereitung von Mahlzeiten. 24h-Pflege ist im engeren Sinne vielmehr eine Betreuung mit Rufbereitschaft, die oftmals Maßnahmen aus der Grundpflege beinhaltet.

Je nach Modell liegen die Kosten zwischen 1.800 – 3.500 Euro, wobei gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge, Reisekosten und Vermittlungsgebühren zusätzlich übernommen werden müssen.

Die Pflegekasse gewährt grundsätzlich keinen Zuschuss für eine 24-Stunden-Pflege. Es können jedoch oftmals Pflegegeldleistungen oder Leistungen aus der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Zudem profitieren Pflegebedürftige Personen hierbei durch mögliche steuerliche Vergünstigungen.

In den meisten Fällen handelt es sich um folgende Leistungen die teilweise auch unter die sogenannte Grundpflege fallen:

  • Körperpflege, Mundhygiene, Ankleiden als auch Toilettengänge
  • Förderung der Mobilität und Gestaltung des Alltags
  • Einkaufen, Kochen, Waschen sowie Wohnungsreinigung