- Fragen zur CareBox:
- +49 (0) 234 / 520 047 49
- Mo. – Fr.: 10:00 – 14:00 Uhr
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Als pflegebedürftig gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Der Pflegegrad zeigt auf, in welcher Schwere die Beeinträchtigung einer Person vorliegt. Aus dem Pflegegrad geht hervor, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die häusliche Pflege erleichtern und stehen Versicherten mit Pflegegrad in Höhe von 40 Euro monatlich zu. Dabei handelt es sich um Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sind: Einmal-Bettschutzeinlagen als auch waschbare Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen und Mundschutz und neuerdings auch FFP2-Masken.
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben und auf die Rückmeldung seitens der Pflegekasse warten, so können Sie zeitgleich die DocSani CareBox bestellen. Falls Ihnen kein Pflegegrad zugewiesen wurde, dann erhalten Sie von uns keine DocSani CareBox.
Es handelt sich um Pflegehilfsmittel, die für den häuslichen Gebrauch verwendet werden. Hierunter saugende Bettschutzeinlagen (sowohl Einmal-Bettschutzeinlagen als auch waschbare Bettschutzeinlagen), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen und Mundschutz und neuerdings auch FFP2-Masken.
Wenn Sie einen Pflegegrad ab 1 vorweisen, dann stehen Ihnen laut § 40 SGB V monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro zu.
Sie können gerne über unsere Seite – docsani.de – bequem Ihre Pflegehilfsmittel auswählen und anschließend den Antrag online einreichen.
Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit sowohl die Anträge auszudrucken und uns kostenfrei zukommen zu lassen als auch die Bestellung über unsere Service-Rufnummer zu tätigen.
In der Regel genehmigt die Pflegekasse die Versorgung mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für ein Jahr.
Neben dem Bestellformular, aus dem hervorgeht, mit welchen Produkten wir Sie zukünftig versorgen sollen, muss der Antrag auf Kostenübernahme ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben uns zugestellt werden.
Sie können Ihre CareBox jederzeit anpassen. Hierzu kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch. Bitte bedenken Sie, dass wir ein wenig Zeit benötigen, um die Änderungswünsche für die neue Lieferung berücksichtigen zu können.
Sollte der Antrag seitens Ihrer Pflegekasse abgelehnt werden, so wird die Bestellung automatisch storniert und Sie erhalten keine Pflegehilfsmittel von uns.
Sollte Ihre DocSani CareBox innerhalb 14 Tage nach Bestelleingang nicht am Wunschort eintreffen, so bitten wir um eine kurze Information, damit wir die Versorgung schnellstmöglich sicherstellen können.
Die Nutzung unserer Website sowie die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beantragen, ist für Sie kostenfrei
Sollten entsprechende Kostenträger den Antrag auf Versorgung mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, genehmigen, so werden gemäß § 40 SGB XI die Kosten hierzu in der Regel im vollen Umfang getragen.
Da die Pflegekasse, bei Genehmigung und in der Regel, die Kosten für die Versorgung mit der DocSani CareBox im vollen Umfang trägt, fallen hierzu für Versicherte keine Kosten an.
Wir tragen die Versandkosten, jeden Monat.
Die Kostenerstattung der Pflegekasse beläuft sich auf 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum häuslichen Gebrauch. Bis zu dieser Höchstgrenze stehen Ihnen entsprechende Produkte zu.
Hierzu beruft sich die Pflegekasse in Ihrer Entscheidung auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes, aus dem hervorgeht, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung des Versicherten besteht.
Sie können sich hierzu an die zuständige Pflegekasse wenden, die an Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert ist.
Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die nach Begleichen wie gewohnt bei der zuständigen Kasse eingereicht werden kann. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI besteht Anspruch auf volle Rückerstattung.
Um Ihnen die Pflegehilfsmittel zuzustellen werden persönlichen Daten, wie Name und Anschrift verarbeiten. Zudem benötigen wir zum Gerne können Sie Ihre eigene DocSani CareBox zusammenstellen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich Ihre eigenen Pflegehilfsmittel nach Ihrem Bedarf auszuwählen.
DocSani bietet Ihnen dazu die Möglichkeit auf unserer Plattform ganz bequem online Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beantragen. Des Weiteren können Sie ebenfalls Antragsformulare ausdrucken und uns kostenfrei zusenden, aber auch die Bestellung über unser Service-Telefon kann hierzu gern in Anspruch genommen werden.
Die Lieferung erfolgt umgehend nach erfolgreicher Genehmigung seitens Ihrer Pflegekasse. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Sie können Ihre Bestellung jederzeit anpassen. Hierzu kontaktieren Sie uns entweder schriftlich oder telefonisch.
Um Ihnen die Pflegehilfsmittel zuzustellen werden persönlichen Daten, wie Name und Anschrift verarbeiten. Zudem benötigen wir zum Beispiel Ihre Versicherungsnummer, um mit der entsprechenden Pflegekasse abrechnen zu können.
Ihre Kundennummer befindet sich in der Regel oben rechts auf unseren Schreiben, die Sie von uns erhalten.
Sollten sich Ihre Daten ändern, so geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid, damit wir etwaige Änderungen in zukünftigen Lieferungen berücksichtigen können.
DocSani.de 2023
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